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911.1 EG-ZGB CH-SG

Art. 27 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG-ZGB) - 2. In Zeitungen a) Fakultativ

A. ALLGEMEINER TEIL - III. Öffentliche Beurkundung, Veröffentlichung, Inventar, Amtsanzeigen
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Art. 27 EG-ZGB · 2. In Zeitungen a) Fakultativ

1. Wo es die Verhältnisse rechtfertigen, soll ausserdem eine angemessene Bekanntmachung in einer oder mehreren Zeitungen stattfinden.

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