873.13
CH-SG
Kanton St. Gallen 873.13
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
Gesetzestext (3 Artikel)
Ziff. 1 Beschluss der Verwaltungskommission der Gebäudeversicherungsanstalt über die Grundprämienansätze der Gebäudeversicherung
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1. Die Grundprämie je Fr. 1000.- versicherter Wert des Gebäudes beträgt
a) 17 Rappen für die erste Klasse;
b) 21 Rappen für die zweite Klasse;
c) 42 Rappen für die dritte Klasse.
Ziff. 2 Beschluss der Verwaltungskommission der Gebäudeversicherungsanstalt über die Grundprämienansätze der Gebäudeversicherung
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1. Der Beschluss der Verwaltungskommission der Gebäudeversicherungsanstalt über den Prämienansatz der Gebäudeversicherung vom 19. Juni 1996 wird aufgehoben.
Ziff. 3 Beschluss der Verwaltungskommission der Gebäudeversicherungsanstalt über die Grundprämienansätze der Gebäudeversicherung
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1. Dieser Beschluss wird ab 1. Januar 2014 angewendet.