871.3
VGTE
CH-SG
Art. 8 Verordnung über Gebühren, Tarife und Entschädigungen zum Feuerschutz (VGTE) - f) Arbeitsrapport
II. Brandschutz
Art. 8 VGTE · f) Arbeitsrapport
1. Die Kaminfegerin oder der Kaminfeger erstellt einen Arbeitsrapport.
2. Dieser enthält
a) den Grundaufwand;
b) die Zeitzuschläge (Richtzeiten oder effektive Zeitaufwände);
c) den Entschädigungsansatz je Minute;
d) Angaben zu einer vorgenommenen Reinigung;
e) zusätzliche Aufwendungen;
f) den Rechnungsbetrag;
g) die Feststellung von Mängeln nach Art. 12 Abs. 2 FSV.