Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
871.3 VGTE CH-SG

Art. 8 Verordnung über Gebühren, Tarife und Entschädigungen zum Feuerschutz (VGTE) - f) Arbeitsrapport

II. Brandschutz
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Art. 8 VGTE · f) Arbeitsrapport

1. Die Kaminfegerin oder der Kaminfeger erstellt einen Arbeitsrapport.

2. Dieser enthält

a) den Grundaufwand;

b) die Zeitzuschläge (Richtzeiten oder effektive Zeitaufwände);

c) den Entschädigungsansatz je Minute;

d) Angaben zu einer vorgenommenen Reinigung;

e) zusätzliche Aufwendungen;

f) den Rechnungsbetrag;

g) die Feststellung von Mängeln nach Art. 12 Abs. 2 FSV.

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