871.3
VGTE
CH-SG
Art. 1 Verordnung über Gebühren, Tarife und Entschädigungen zum Feuerschutz (VGTE) - Gegenstand
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 VGTE · Gegenstand
1. Dieser Erlass regelt die Gebühren, Tarife und Entschädigungen für Leistungen, die gestützt auf das FSG und die Feuerschutzverordnung vom 13. Oktober 2020 anfallen.