Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
871.3 VGTE CH-SG

Art. 1 Verordnung über Gebühren, Tarife und Entschädigungen zum Feuerschutz (VGTE) - Gegenstand

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 VGTE · Gegenstand

1. Dieser Erlass regelt die Gebühren, Tarife und Entschädigungen für Leistungen, die gestützt auf das FSG und die Feuerschutzverordnung vom 13. Oktober 2020 anfallen.

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