Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
871.11 FSV CH-SG

Art. 56 Feuerschutzverordnung (FSV) - Gesuch

IV. Beitragswesen - 3. Verfahren
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Art. 56 FSV · Gesuch

1. Beitragsgesuche werden der Gebäudeversicherung mit den notwendigen Unterlagen vor Bestellung, Auftragserteilung oder Ausführungsbeginn eingereicht.

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