871.11
FSV
CH-SG
Art. 56 Feuerschutzverordnung (FSV) - Gesuch
IV. Beitragswesen - 3. Verfahren
Art. 56 FSV · Gesuch
1. Beitragsgesuche werden der Gebäudeversicherung mit den notwendigen Unterlagen vor Bestellung, Auftragserteilung oder Ausführungsbeginn eingereicht.