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871.11 FSV CH-SG

Art. 11 Feuerschutzverordnung (FSV) - Zusätzliche Aufgaben der Kaminfegerin oder des Kaminfegers

II. Brandschutz - 3. Kontrolle und Reinigung von Feuerungsanlagen
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Art. 11 FSV · Zusätzliche Aufgaben der Kaminfegerin oder des Kaminfegers

1. Die Kontrolle der Einhaltung der Brandschutzvorschriften in der unmittelbaren Umgebung der Feuerungsanlage umfasst insbesondere

a) Brandabschnittsbildung, Belüftung und zulässige Nutzung des Aufstellungsraums;

b) Sicherheitsabstände zu Feuerungs- und Abgasanlagen;

c) Lagerung des Brennstoffs.

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