871.11
FSV
CH-SG
Art. 11 Feuerschutzverordnung (FSV) - Zusätzliche Aufgaben der Kaminfegerin oder des Kaminfegers
II. Brandschutz - 3. Kontrolle und Reinigung von Feuerungsanlagen
Art. 11 FSV · Zusätzliche Aufgaben der Kaminfegerin oder des Kaminfegers
1. Die Kontrolle der Einhaltung der Brandschutzvorschriften in der unmittelbaren Umgebung der Feuerungsanlage umfasst insbesondere
a) Brandabschnittsbildung, Belüftung und zulässige Nutzung des Aufstellungsraums;
b) Sicherheitsabstände zu Feuerungs- und Abgasanlagen;
c) Lagerung des Brennstoffs.