Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
871.1 FSGLSG CH-SG

Art. 23 Gesetz über den Feuerschutz (FSG) - Tarif

II. Brandschutz - 5. Kontrolle und Reinigung von Feuerungsanlagen
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Art. 23 FSG · Tarif

1. Die politische Gemeinde regelt die Entschädigung der Kaminfegerarbeiten durch Tarif.

2. Die Regierung legt die Struktur des Tarifs und die Höchstansätze fest.

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