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871.1 FSGLSG CH-SG

Art. 22 Gesetz über den Feuerschutz (FSG) - Zusätzliche Aufgaben der Kaminfegerin oder des Kaminfegers

II. Brandschutz - 5. Kontrolle und Reinigung von Feuerungsanlagen
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Art. 22 FSG · Zusätzliche Aufgaben der Kaminfegerin oder des Kaminfegers

1. Die Kaminfegerin oder der Kaminfeger überprüft bei der Kontrolle von Feuerungsanlagen bei diesen und in deren unmittelbarer Umgebung auch die Einhaltung der Brandschutzvorschriften.

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