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862.11 CH-SG

§ 2 Vertrag zwischen den Kantonen St.Gallen und Appenzell A.Rh. betreffend die Gründung einer Gesellschaft «St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG»

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§ 2 Vertrag zwischen den Kantonen St.Gallen und Appenzell A.Rh. betreffend die Gründung einer Gesellschaft «St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG»

1. Die St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke übernehmen

2. I. [3]

3. II. [4]

4. III. Die Binnenkanalwerke wie folgt

1. [5]

2. [6]

3. Die Binnenkanalunternehmung besorgt den Unterhalt des Binnenkanals auf eigene Rechnung. Die St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke zahlen dagegen an diese Kosten einen vom Kanton St.Gallen noch festzusetzenden jährlichen Beitrag. [7]

4. [8]

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