Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
861.2 KBG CH-SG

Art. 5 Kantonalbankgesetz (KBG) - Delegation in den Verwaltungsrat

II. Beteiligung und Mitwirkung des Staates
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Art. 5 KBG · Delegation in den Verwaltungsrat

1. Die Regierung entsendet eines ihrer Mitglieder als Vertreter des Staates in den Verwaltungsrat der Bank.

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