Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
854.353 CH-SG

Kanton St. Gallen 854.353

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
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Gesetzestext (4 Artikel)

1. Für den Neubau des kantonalen Fischereizentrums wird ein Kredit von Fr. 10 950 000.- gewährt.

1. Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2015 innert zehn Jahren abgeschrieben.

1. Der Kantonsrat beschliesst über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, endgültig.

2. Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.

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