854.1
CH-SG
Art. 46 Gesetz über die Fischerei sowie den Schutz der im Wasser lebenden Tiere und deren Lebensgrundlagen (Fischereigesetz) - Aufhebung bisherigen Rechts
VII. Schlussbestimmungen
Art. 46 Gesetz über die Fischerei sowie den Schutz der im Wasser lebenden Tiere und deren Lebensgrundlagen (Fischereigesetz) · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Das Gesetz über das Fischereiregal vom 13. Juni 1927 wird aufgehoben.