Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
853.161 CH-SG

Art. 3 Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Schwyz und St.Gallen über die Anerkennung der Fähigkeitsausweise zur Jagdausübung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Schwyz und St.Gallen über die Anerkennung der Fähigkeitsausweise zur Jagdausübung

1. Die für die Jägerprüfung zuständige Behörde kann nach Voranmeldung den Jägerprüfungen des anderen Kantons beiwohnen und sich über Inhalt sowie Ablauf der Prüfungen erkundigen.

← Art. 2 Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Schwyz und St.Gallen über die Anerkennung der Fähigkeitsausweise zur Jagdausübung Kanton St. Gallen 853.161 Art. 4 Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Schwyz und St.Gallen über die Anerkennung der Fähigkeitsausweise zur Jagdausübung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →