853.158
CH-SG
Art. 5 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Basel-Landschaft über die Anerkennung der Fähigkeitsausweise zur Jagdausübung
Art. 5 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Basel-Landschaft über die Anerkennung der Fähigkeitsausweise zur Jagdausübung
1. Diese Gegenrechtserklärung wird ab 1. August 1992 angewendet.