853.158
CH-SG
Art. 2 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Basel-Landschaft über die Anerkennung der Fähigkeitsausweise zur Jagdausübung
Art. 2 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Basel-Landschaft über die Anerkennung der Fähigkeitsausweise zur Jagdausübung
1. Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft werden nur im Einverständnis mit der Jagdbehörde des Kantons Basel-Landschaft zur Jägerprüfung im Kanton St.Gallen zugelassen.