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853.157 CH-SG

Art. 5 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Luzern über die Anerkennung der Fähigkeitsausweise zur Jagdausübung

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Art. 5 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Luzern über die Anerkennung der Fähigkeitsausweise zur Jagdausübung

1. Diese Gegenrechtserklärung wird ab 19. Mai 1992 angewendet.

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