853.157
CH-SG
Art. 5 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Luzern über die Anerkennung der Fähigkeitsausweise zur Jagdausübung
Art. 5 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Luzern über die Anerkennung der Fähigkeitsausweise zur Jagdausübung
1. Diese Gegenrechtserklärung wird ab 19. Mai 1992 angewendet.