853.156
CH-SG
Art. 5 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Aargau über die Anerkennung der Fähigkeitsausweise zur Jagdausübung
Art. 5 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Aargau über die Anerkennung der Fähigkeitsausweise zur Jagdausübung
1. Diese Gegenrechtserklärung wird ab 1. Juli 1978 angewendet.