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853.155 CH-SG

Art. 2 Gegenrechtserklärung gegenüber der Republik Österreich über die Anerkennung von Jagdkarten

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Art. 2 Gegenrechtserklärung gegenüber der Republik Österreich über die Anerkennung von Jagdkarten

1. Diese Gegenrechtserklärung gelangt ab 1. April 1977 zur Anwendung.

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