853.155
CH-SG
Art. 2 Gegenrechtserklärung gegenüber der Republik Österreich über die Anerkennung von Jagdkarten
Art. 2 Gegenrechtserklärung gegenüber der Republik Österreich über die Anerkennung von Jagdkarten
1. Diese Gegenrechtserklärung gelangt ab 1. April 1977 zur Anwendung.