853.154
CH-SG
Art. 5 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Appenzell A.Rh. über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen zur Jagdausübung
Art. 5 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Appenzell A.Rh. über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen zur Jagdausübung
1. Diese Gegenrechtserklärung wird ab 23. Januar 1971 angewendet.