Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
853.154 CH-SG

Art. 4 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Appenzell A.Rh. über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen zur Jagdausübung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Appenzell A.Rh. über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen zur Jagdausübung

1. Der Regierungsrat behält sich vor, von dieser Gegenrechtserklärung unter Beobachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zurückzutreten.

← Art. 3 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Appenzell A.Rh. über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen zur Jagdausübung Kanton St. Gallen 853.154 Art. 5 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Appenzell A.Rh. über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen zur Jagdausübung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →