853.153
CH-SG
Art. 5 Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und St.Gallen über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen zur Jagdausübung
Art. 5 Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und St.Gallen über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen zur Jagdausübung
1. Diese Vereinbarung gelangt zur Anwendung, nachdem ihr beide Regierungen zugestimmt haben.