Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
853.153 CH-SG

Art. 2 Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und St.Gallen über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen zur Jagdausübung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und St.Gallen über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen zur Jagdausübung

1. Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich oder St.Gallen werden nur im Einverständnis mit der Jagdbehörde des Wohnsitzkantons zur Jägerprüfung im andern Kanton zugelassen.

← Art. 1 Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und St.Gallen über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen zur Jagdausübung Kanton St. Gallen 853.153 Art. 3 Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und St.Gallen über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen zur Jagdausübung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →