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853.152 CH-SG

Art. 4 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Thurgau über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen zur Jagdausübung

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Art. 4 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Thurgau über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen zur Jagdausübung

1. Diese Gegenrechtserklärung gelangt ab 7. September 1968 zur Anwendung.

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