853.152
CH-SG
Art. 4 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Thurgau über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen zur Jagdausübung
Art. 4 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Thurgau über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen zur Jagdausübung
1. Diese Gegenrechtserklärung gelangt ab 7. September 1968 zur Anwendung.