853.151
CH-SG
Art. 3 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Solothurn über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen zur Jagdausübung
Art. 3 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Solothurn über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen zur Jagdausübung
1. Diese Gegenrechtserklärung gelangt ab 7. September 1968 zur Anwendung.