853.151
CH-SG
Kanton St. Gallen 853.151
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
Gesetzestext (3 Artikel)
Art. 1 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Solothurn über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen zur Jagdausübung
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1. Die vom Kanton Solothurn ausgestellten Fähigkeitsausweise für Jäger werden im Kanton St.Gallen für die Zulassung zur Jagdpacht und Jagdausübung anerkannt, wenn sie auf Grund einer bestandenen Eignungsprüfung erteilt worden sind.
2. Auf Verlangen hat sich der Bewerber einer Ergänzungsprüfung im st.gallischen Jagdrecht zu unterziehen.
Art. 2 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Solothurn über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen zur Jagdausübung
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1. Personen mit Wohnsitz im Kanton Solothurn werden nur im Einverständnis der solothurnischen Jagdbehörde zur Jägerprüfung im Kanton St.Gallen zugelassen.
Art. 3 Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Solothurn über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen zur Jagdausübung
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1. Diese Gegenrechtserklärung gelangt ab 7. September 1968 zur Anwendung.