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853.115 CH-SG

Art. 7 Vereinbarung zwischen den Kantonen St.Gallen und Thurgau über die Ausübung der Jagd im Grenzbereich - Strafverfolgung

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Art. 7 Vereinbarung zwischen den Kantonen St.Gallen und Thurgau über die Ausübung der Jagd im Grenzbereich · Strafverfolgung

1. Zuständigkeit und Verfahren der Verfolgung und Beurteilung von Jagddelikten bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.

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