853.11
JV
CH-SG
Art. 8 Jagdverordnung (JV) - Inhalt
2. Bewerbung
Art. 8 JV · Inhalt
1. Die Bewerbung enthält
a)* von allen Mitgliedern der Jagdgesellschaft
1. Personalien mit Wohnsitz und Geburtsdatum;
2. Fähigkeitsausweis;
3. Nachweis der Treffsicherheit, der wenigstens bis zum Pachtbeginn gültig ist;
4. Nachweis des Versicherungsschutzes;
5. aktueller Auszug aus dem Strafregister;
6. aktuelles Passfoto.
b) eine Vertreterin oder einen Vertreter für das Vergabeverfahren.
c)* die Statuten.
2. Personen, die Mitglied mehrerer Jagdgesellschaften sind, bezeichnen das Revier, in dem sie an die notwendige Mitgliederzahl der Jagdgesellschaft anzurechnen sind.