Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
853.11 JV CH-SG

Art. 44 Jagdverordnung (JV) - Publikation

1. Jagdplanung
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Art. 44 JV · Publikation

1. Weisungen, die verbindliche Vorgaben für Jägerinnen und Jägern enthalten, werden mit der Publikation im Amtsblatt gültig.

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