853.1
JG
CH-SG
Art. 71 Gesetz über die Jagd, den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume (Jagdgesetz) (JG) - Aufhebung bisherigen Rechts
XI. Schlussbestimmungen
Art. 71 JG · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Das Jagdgesetz vom 5. März 1950 wird aufgehoben.