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853.1 JG CH-SG

Art. 71 Gesetz über die Jagd, den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume (Jagdgesetz) (JG) - Aufhebung bisherigen Rechts

XI. Schlussbestimmungen
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Art. 71 JG · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Jagdgesetz vom 5. März 1950 wird aufgehoben.

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