853.1
JG
CH-SG
Art. 7 Gesetz über die Jagd, den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume (Jagdgesetz) (JG) - Bewertung
II. Reviere - 1. Festlegung und Bewertung
Art. 7 JG · Bewertung
1. Die zuständige Stelle des Kantons bewertet die Reviere auf Pachtbeginn.
2. Sie berücksichtigt insbesondere
a) Fläche;
abis)* Lebensraumkapazität;
b) Lebensraumqualität;
c) Vielfalt der jagdlichen Nutzungsmöglichkeiten;
d) Schwierigkeitsgrad und Aufwand für die Bejagung.
3. ...