Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
853.1 JG CH-SG

Art. 12 Gesetz über die Jagd, den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume (Jagdgesetz) (JG) - Pachtverfügung

II. Reviere - 2. Pacht
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Art. 12 JG · Pachtverfügung

1. Die zuständige Stelle des Kantons vergibt die Reviere durch Pachtverfügung.

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