Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
841.32 RIVÖB CH-SG

Art. 6 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (rIVöB) - Auftragsarten[[1]](#articletitle_text_fn_74670_2_1_c)

3. Abschnitt: Anwendungsbereich
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6 rIVöB · Auftragsarten[[1]](#articletitle_text_fn_74670_2_1_c)

1. Im Staatsvertragsbereich findet diese Vereinbarung Anwendung auf die in den Staatsverträgen definierten Aufträge, insbesondere

a) Bauaufträge über die Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten;

b) Lieferaufträge über die Beschaffung beweglicher Güter, namentlich durch Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Mietkauf;

c) Dienstleistungsaufträge.

2. Im von Staatsverträgen nicht erfassten Bereich findet diese Vereinbarung Anwendung auf alle Arten von öffentlichen Aufträgen.

← Art. 5bis rIVöB Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (rIVöB) - Zweck[[1]](#articletitle_text_fn_74664_2_1_c) Art. 7 rIVöB →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →