841.32
RIVÖB
CH-SG
Art. 16 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (rIVöB) - Beschwerdegründe
5. Abschnitt: Rechtsschutz
Art. 16 rIVöB · Beschwerdegründe
1. Mit der Beschwerde können gerügt werden
a) Rechtsverletzungen, einschliesslich Überschreitung oder Missbrauch des Ermessens;
b) unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhaltes.
2. Unangemessenheit kann nicht geltend gemacht werden.
3. Fehlen kantonale Ausführungsbestimmungen, können die Bestimmungen dieser Vereinbarung direkt geltend gemacht werden.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
B.2023.187 · sg (Art. 16 Abs. 1 und 2 rIVöB)
Appeal Dismissed in Public Procurement for Tax Software
Cited in reasoning regarding the scope of judicial review of the authority's discretion, but not directly in the final orders.