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841.32 RIVÖB CH-SG

Art. 16 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (rIVöB) - Beschwerdegründe

5. Abschnitt: Rechtsschutz
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Art. 16 rIVöB · Beschwerdegründe

1. Mit der Beschwerde können gerügt werden

a) Rechtsverletzungen, einschliesslich Überschreitung oder Missbrauch des Ermessens;

b) unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhaltes.

2. Unangemessenheit kann nicht geltend gemacht werden.

3. Fehlen kantonale Ausführungsbestimmungen, können die Bestimmungen dieser Vereinbarung direkt geltend gemacht werden.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

B.2023.187 · sg (Art. 16 Abs. 1 und 2 rIVöB)
Appeal Dismissed in Public Procurement for Tax Software
Cited in reasoning regarding the scope of judicial review of the authority's discretion, but not directly in the final orders.