831.64
CH-SG
Kanton St. Gallen 831.64
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
Gesetzestext (3 Artikel)
Ziff. 1 Kantonsratsbeschluss über die finanzielle Beteiligung des Kantons St.Gallen am Aufbau des Bundesverwaltungsgerichtes in St.Gallen
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1. Der Kanton St.Gallen leistet an die Kosten für die Errichtung des Bundesverwaltungsgerichtes in St.Gallen einen direkten Finanzierungsbeitrag von Fr. 15 000 000.-.
Ziff. 2 Kantonsratsbeschluss über die finanzielle Beteiligung des Kantons St.Gallen am Aufbau des Bundesverwaltungsgerichtes in St.Gallen
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1. Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des Beitrags der Stadt St.Gallen von Fr. 1 500 000.- ein Kredit von Fr. 13 500 000.- gewährt.
2. Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2010 innert 10 Jahren abgeschrieben.
Ziff. 3 Kantonsratsbeschluss über die finanzielle Beteiligung des Kantons St.Gallen am Aufbau des Bundesverwaltungsgerichtes in St.Gallen
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1. Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.