Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
831.64 CH-SG

Kanton St. Gallen 831.64

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Der Kanton St.Gallen leistet an die Kosten für die Errichtung des Bundesverwaltungsgerichtes in St.Gallen einen direkten Finanzierungsbeitrag von Fr. 15 000 000.-.

1. Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des Beitrags der Stadt St.Gallen von Fr. 1 500 000.- ein Kredit von Fr. 13 500 000.- gewährt.

2. Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2010 innert 10 Jahren abgeschrieben.

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