831.1
FHV
CH-SG
Art. 34 Finanzhaushaltsverordnung (FHV) - Zusätzliche Verzeichnisse
IV. Finanzplan, Voranschlag und Staatsrechnung - 3. Staatsrechnung
Art. 34 FHV · Zusätzliche Verzeichnisse
1. Departemente und Staatskanzlei reichen dem Amt für Finanzdienstleistungen zur Ergänzung der Staatsrechnung insbesondere ein
a) Verzeichnis der beanspruchten und noch verfügbaren Sonderkredite mit besonderer Kennzeichnung der im Rechnungsjahr abgerechneten Kredite;
b) Verzeichnis der Eventualverpflichtungen, insbesondere Bürgschaften und sonstige Garantien zugunsten Dritter.