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831.1 FHV CH-SG

Art. 19 Finanzhaushaltsverordnung (FHV) - Bedeutung

III. Ausgaben - 1. Sonderkredite[[1]](#titletitle_text_fn_63638_2_1_c)
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Art. 19 FHV · Bedeutung

1. Der Sonderkredit gibt die Ermächtigung, bis zu einer bestimmten Summe für einen bestimmten Zweck finanzielle Verpflichtungen einzugehen.

2. Die jährlichen Zahlungskredite werden brutto im Voranschlag eingestellt.

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