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816.1 CH-SG

Art. 5 Gesetz über die Kursaalabgabe - Sachgemässe Anwendung des Steuergesetzes

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Art. 5 Gesetz über die Kursaalabgabe · Sachgemässe Anwendung des Steuergesetzes

1. Die Bestimmungen des Steuergesetzes vom 9. April 1998 über den Rechtsschutz, die Änderung rechtskräftiger Verfügungen und Entscheide sowie über das Steuerstrafrecht werden sachgemäss angewendet.

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