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816.1 CH-SG

Art. 2 Gesetz über die Kursaalabgabe - Erhebung a) Abgabepflicht

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Art. 2 Gesetz über die Kursaalabgabe · Erhebung a) Abgabepflicht

1. Die Konzessionärin eines Kursaals nach der eidgenössischen Spielbankengesetzgebung ist abgabepflichtig.

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