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815.6 CH-SG

Art. 6 Verordnung über die pauschale Steueranrechnung - Vollzugsbeginn

III. Schlussbestimmung
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Art. 6 Verordnung über die pauschale Steueranrechnung · Vollzugsbeginn

1. Diese Verordnung wird ab 1. Januar 1999 angewendet.

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