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815.6 CH-SG

Art. 3 Verordnung über die pauschale Steueranrechnung - Antrag

II. Verfahren
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Art. 3 Verordnung über die pauschale Steueranrechnung · Antrag

1. Der Antrag auf pauschale Steueranrechnung wird dem kantonalen Steueramt eingereicht.

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