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815.6 CH-SG

Art. 2 Verordnung über die pauschale Steueranrechnung - Verwaltungsrekurskommission

I. Behörden
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Art. 2 Verordnung über die pauschale Steueranrechnung · Verwaltungsrekurskommission

1. Die Verwaltungsrekurskommission ist die kantonale Rekurskommission für die pauschale Steueranrechnung.

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