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815.5 CH-SG

Art. 3 Verordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer - Verwaltungsrekurskommission

I. Behörden
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Art. 3 Verordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer · Verwaltungsrekurskommission

1. Die Verwaltungsrekurskommission ist die kantonale Rekurskommission für die Verrechnungssteuer.

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