Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
815.1 CH-SG

Art. 1 Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer - Behörden[[1]](#articletitle_text_fn_81780_2_1_c)

I. Organisation
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (15 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer · Behörden[[1]](#articletitle_text_fn_81780_2_1_c)

1. Das kantonale Steueramt ist die kantonale Verwaltung für die direkte Bundessteuer.

2. Die Verwaltungsrekurskommission ist die kantonale Steuerrekurskommission. Sie ist erste kantonale Beschwerdeinstanz.

3. Das Verwaltungsgericht ist zweite kantonale Beschwerdeinstanz.

Behörden[[1]](#articletitle_text_fn_81780_2_1_c) Art. 2 Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →