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813.52 CH-SG

Art. 3 Reglement über den Finanzausgleich - Beitragsarten

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 3 Reglement über den Finanzausgleich · Beitragsarten

1. Es werden folgende Beiträge ausgerichtet

a) Beiträge an Kirchgemeinden mit ungenügenden Steuereinnahmen;

b) Beiträge an Amortisationsaufwendungen, Zinsbelastungen und Unterhalt;

c) Sonderbeiträge an Kirchgemeinden;

d) Leistungen an gemeindeübergreifende Aufgaben.

2. Beitragsart A hat die höchste Priorität.

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