813.52
CH-SG
Art. 3 Reglement über den Finanzausgleich - Beitragsarten
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 3 Reglement über den Finanzausgleich · Beitragsarten
1. Es werden folgende Beiträge ausgerichtet
a) Beiträge an Kirchgemeinden mit ungenügenden Steuereinnahmen;
b) Beiträge an Amortisationsaufwendungen, Zinsbelastungen und Unterhalt;
c) Sonderbeiträge an Kirchgemeinden;
d) Leistungen an gemeindeübergreifende Aufgaben.
2. Beitragsart A hat die höchste Priorität.