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Art. 19 Reglement über den Finanzausgleich - Übernahme von gemeindeübergreifenden Aufgaben

II. Beiträge - D. Leistungen an gemeindeübergreifende Aufgaben
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Art. 19 Reglement über den Finanzausgleich · Übernahme von gemeindeübergreifenden Aufgaben

1. Folgende gemeindeübergreifende Aufgaben im Sinne von Sonderlasten können zur Entlastung der Kirchgemeinden vom Finanzausgleichsfonds übernommen werden

1. Anteile der Kantonalkirche an die Spitalseelsorge;

2. Anteile der Kantonalkirche an die Gefängnisseelsorge;

3. Anteile der Kantonalkirche an den Kirchlichen Sozialdienst an Berufsschulen;

4. Sachversicherungen aller Kirchgemeinden;

5. Treueprämien von Pfarrpersonen in den Kirchgemeinden.

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