813.52
CH-SG
Art. 19 Reglement über den Finanzausgleich - Übernahme von gemeindeübergreifenden Aufgaben
II. Beiträge - D. Leistungen an gemeindeübergreifende Aufgaben
Art. 19 Reglement über den Finanzausgleich · Übernahme von gemeindeübergreifenden Aufgaben
1. Folgende gemeindeübergreifende Aufgaben im Sinne von Sonderlasten können zur Entlastung der Kirchgemeinden vom Finanzausgleichsfonds übernommen werden
1. Anteile der Kantonalkirche an die Spitalseelsorge;
2. Anteile der Kantonalkirche an die Gefängnisseelsorge;
3. Anteile der Kantonalkirche an den Kirchlichen Sozialdienst an Berufsschulen;
4. Sachversicherungen aller Kirchgemeinden;
5. Treueprämien von Pfarrpersonen in den Kirchgemeinden.