813.52
CH-SG
Art. 14 Reglement über den Finanzausgleich - Berechnung des Beitrags
II. Beiträge - B. Beiträge an Amortisationsaufwendungen, Zinsbelastungen und Unterhalt
Art. 14 Reglement über den Finanzausgleich · Berechnung des Beitrags
1. Beiträge an die Amortisationslasten, Zinskosten und den Unterhalt werden den Kirchgemeinden unter Berücksichtigung ihrer Steuerkraft ausgerichtet.
2. Die Beiträge werden wie folgt berechnet
a) Es wird der beitragsberechtigte Aufwand gemäss Art. 13 im Verhältnis zu den Steuereinnahmen der Kirchgemeinde errechnet;
b) Beginnend mit dem vom Kirchenrat festgesetzten Mindest-Kirchensteuerfuss wird der Beitrag unter Berücksichtigung des Steuerfusses der Kirchgemeinde progressiv in Prozenten der Lasten ausgerichtet. Als Grundlage gilt die Tabelle im Anhang;
c) Bei der Festlegung der Ansätze berücksichtigt der Kirchenrat den durchschnittlichen beitragsberechtigten Aufwand aller Kirchgemeinden und den Stand des Finanzausgleichsfonds.