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813.52 CH-SG

Art. 10 Reglement über den Finanzausgleich - Grundsatz

II. Beiträge - B. Beiträge an Amortisationsaufwendungen, Zinsbelastungen und Unterhalt
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Art. 10 Reglement über den Finanzausgleich · Grundsatz

1. Für Amortisationsaufwendungen, Zinsbelastungen und den ordentlichen Unterhalt von Immobilien im Verwaltungsvermögen erhalten die Kirchgemeinden mit hohem Kirchensteuersatz, aber ohne Beiträge aus Beitragsart A, einen Beitrag.

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