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813.51 AUD CH-SG

Art. 8. Dekret über den Finanzausgleich (Ausgleichsdekret) (AuD) - Grundsatz

II. Ausgleichsbeiträge - 2. Ressourcenausgleich
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Art. 8. AuD · Grundsatz

1. Der Ressourcenausgleich erhöht die Mittelausstattung der Kirchgemeinden mit geringer Steuerkraft.

2. Er sieht den Ausgleich der Steuerkraft der Kirchgemeinden je Katholikin oder Katholik vor.

3. Der Administrationsrat erlässt durch Reglement Vorschriften über die Berechnung der Steuerkraft.

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