813.51
AUD
CH-SG
Art. 4 Dekret über den Finanzausgleich (Ausgleichsdekret) (AuD) - Gemeindeübergreifende Aufgabenerfüllung und Vorteilsausgleich
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 4 AuD · Gemeindeübergreifende Aufgabenerfüllung und Vorteilsausgleich
1. Der Katholische Konfessionsteil kann aus Mitteln des Finanzausgleichs
a) die gemeindeübergreifende Erfüllung von Kirchgemeindeaufgaben finanzieren oder mitfinanzieren;
b) Aufwendungen von Kirchgemeinden bei Erfüllung von Kirchgemeindeaufgaben abgelten, wenn anderen Kirchgemeinden aus der Erfüllung dieser Aufgaben besondere Vorteile erwachsen.
2. Der Administrationsrat erlässt durch Reglement ergänzende Vorschriften.