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813.51 AUD CH-SG

Art. 4 Dekret über den Finanzausgleich (Ausgleichsdekret) (AuD) - Gemeindeübergreifende Aufgabenerfüllung und Vorteilsausgleich

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 4 AuD · Gemeindeübergreifende Aufgabenerfüllung und Vorteilsausgleich

1. Der Katholische Konfessionsteil kann aus Mitteln des Finanzausgleichs

a) die gemeindeübergreifende Erfüllung von Kirchgemeindeaufgaben finanzieren oder mitfinanzieren;

b) Aufwendungen von Kirchgemeinden bei Erfüllung von Kirchgemeindeaufgaben abgelten, wenn anderen Kirchgemeinden aus der Erfüllung dieser Aufgaben besondere Vorteile erwachsen.

2. Der Administrationsrat erlässt durch Reglement ergänzende Vorschriften.

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