813.30
CH-SG
Kanton St. Gallen 813.30
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
Gesetzestext (2 Artikel)
Ziff. 1 Regierungsbeschluss über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich
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1. Der Kanton St.Gallen tritt der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich vom 24. Juni 2005 bei.
Ziff. 2 Regierungsbeschluss über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich
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1. Dieser Erlass untersteht der Genehmigung des Kantonsrates.